Der Sejm hat eine umfassende Novelle des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet, die Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerdisziplin mit einer Reihe von Vereinfachungen für Unternehmer verbindet. Das Gesetz sieht unter anderem eine Ausweitung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Umsatzsteuer, neue Pflichten für Nutzer von Registrierkassen sowie eine Reduzierung eines Teils der bisherigen Verwaltungsauflagen vor. Derzeit wird die Novelle im Senat beraten, und die meisten Bestimmungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Ausweitung der Regeln zur gesamtschuldnerischen Haftung des Käufers für die vom Verkäufer nicht entrichtete Mehrwertsteuer. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften reicht die bloße Anwendung des Split-Payment-Verfahrens nicht mehr aus, um die Haftung des Käufers auszuschließen, wenn dieser wusste, dass die Rechnung von einem nicht existierenden Unternehmen ausgestellt wurde, nicht erbrachte Leistungen dokumentiert, Beträge enthält, die nicht der Realität entsprechen, oder Leistungen bestätigt, die unter missbräuchlichen rechtlichen Bedingungen erbracht wurden.
Die neuen Regelungen gelten auch für ausgewählte immaterielle Dienstleistungen, insbesondere für Buchhaltungs-, Werbe-, Beratungs-, IT-, Hosting-, Marktforschungs- und Personalvermittlungsdienstleistungen. Eine gesamtschuldnerische Haftung kommt zur Anwendung, wenn der Rechnungswert 15.000 PLN übersteigt oder wenn der monatliche Nettowert solcher Dienstleistungen, die von einem einzigen Anbieter bezogen werden, 50.000 PLN übersteigt.
Der Entwurf sieht zudem neue Gründe für die Ablehnung der Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger vor, unter anderem bei fehlender Bestellung eines Steuervertreters (sofern dieser erforderlich ist) oder bei fehlendem Kontakt zu einem solchen Vertreter. Darüber hinaus sind Steuerpflichtige, die Registrierkassen nutzen, verpflichtet, nicht genutzte Geräte abzumelden – die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 PLN geahndet.
Die Novelle führt eine Reihe von Vereinfachungen ein, darunter die Abschaffung bestimmter Verwaltungsauflagen (u. a. des Formulars VAT-Z in ausgewählten Fällen sowie einer gesonderten Mitteilung über die Bestandsaufnahme), die Möglichkeit, den Status eines Umsatzsteuerpflichtigen bis zu 5 Jahre rückwirkend zu überprüfen, sowie neue Lösungen für Unternehmer, die internationalen Warenverkehr betreiben, wie z. B. Umsatzsteuerlager oder elektronische Abfertigungen im TAX-FREE-System.
Die geplanten Änderungen bedeuten, dass die ordnungsgemäße Überprüfung von Geschäftspartnern und die laufende Überprüfung der im Unternehmen angewandten Umsatzsteuerverfahren noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. Es lohnt sich, sich rechtzeitig auf die Änderungen vorzubereiten und deren Auswirkungen auf die laufenden Abrechnungen zu bewerten.
Wenn Ihr Unternehmen sich rechtzeitig auf die kommenden Gesetzesänderungen vorbereiten und die laufenden Steuerabrechnungsverfahren überprüfen möchte, laden wir Sie ein, Kontakt mit unseren Steuerberatern aufzunehmen, um eine umfassende Prüfung durchzuführen und die Prozesse in Ihrer Organisation anzupassen.