Immer mehr individuelle Auslegungen und Urteile der Verwaltungsgerichte deuten auf einen deutlich restriktiveren Ansatz bei der Quellensteuer (WHT) auf Zahlungen für Cloud-Dienste und bestimmte Softwarelizenzen hin. In der Praxis bedeutet dies, dass Zahlungen, die jahrelang aus Sicht der Quellensteuer als neutral galten, nun als steuerpflichtige Forderungen eingestuft werden können.
Besonders umstritten ist die Einstufung von Gebühren für „Cloud-Computing“-Dienste als Vergütung für die Nutzung sogenannter Industrieanlagen. Die Steuerbehörden vertreten zunehmend die Auffassung, dass die Bereitstellung von Rechenleistung oder Speicherplatz für den Kunden eine Überlassung der technischen Infrastruktur zur Nutzung darstellt, was zu einer Verpflichtung zur Einbehaltung der Quellensteuer führen kann. Diese Auffassung spiegelt sich auch in Teilen der jüngsten Rechtsprechung wider, darunter im Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 7. März 2025 (II FSK 1598/24).
Ähnliche Zweifel bestehen auch in Bezug auf Softwarelizenzen. In der Praxis stellen die Behörden zunehmend in Frage, ob bestimmte im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit genutzte Tools als Endbenutzerlizenzen angesehen werden können, die grundsätzlich nicht unter die Quellensteuer fallen.
Für Unternehmer sind jedoch die praktischen Konsequenzen eines solchen Ansatzes von größter Bedeutung. In vielen Fällen wenden ausländische Anbieter „Gross-up“-Klauseln an, wonach sie die vollständige Vergütung unabhängig von den steuerlichen Verpflichtungen in Polen erwarten. Das bedeutet, dass im Falle einer Anfechtung der Abrechnungen durch die Steuerbehörden die wirtschaftliche Last der Steuer auf den polnischen Käufer abgewälzt werden kann, auch in Bezug auf Zahlungen, die in früheren Jahren geleistet wurden.
Daher sollten Unternehmer, die ausländische Cloud-Dienste nutzen oder Software von ausländischen Anbietern erwerben, die Art der geleisteten Zahlungen überprüfen, die abgeschlossenen Verträge analysieren, entsprechende Unterlagen (insbesondere Ansässigkeitsbescheinigungen) zusammenstellen und beurteilen, ob die angewandten Quellensteuerverfahren der aktuellen Praxis der Steuerbehörden entsprechen.
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Cloud-Dienste nutzt oder Softwarelizenzen erwirbt, laden wir Sie zu einem Gespräch ein, um eine Analyse Ihrer Verpflichtungen im Bereich der Quellensteuer durchzuführen.